Jugendschutzkonzept des TSV Zollhaus Kamsdorf e.V.   .TSV_Zollhaus.jpeg

  1. Der TSV Zollhaus Kamsdorf e.V. achtet die Würde, Rechte und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Der vertrauensvolle Umgang mit ihnen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefährdungen, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
  1. Alle Vereinsmitglieder, Verantwortlichen, Trainer und Übungsleiter erkennen den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes in der Fassung der Thüringer Sportjugend des LSB und deren Leitlinien an. Dies wird durch ihre Unterschrift bestätigt.
  1. Der Verein verfügt über eine transparente, flache und klare Vereinsstruktur. Kinder, Jugendliche und deren Eltern werden in die Aktivitäten einbezogen und informiert.
  1. Der Verein verpflichtet sich und seine Mitglieder folgende Regeln beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen einzuhalten. Dies gilt auch für die Gestaltung von Beziehungen zu den uns anvertrauten Kindern:
  • Gemeinsames Duschen mit minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern ist nicht erlaubt.
  • Das Betreten der Umkleidekabinen erfolgt nach geregelter Absprache mit den Sportlerinnen und Sportlern, sowie gegebenenfalls deren Eltern, in jeder Altersklasse entsprechend.
  • Bei mehrtägigen Fahrten wird darauf geachtet, dass Betreuer/innen nicht mit Kindern oder Jugendlichen in einem Raum übernachten.
  • Die Durchführung von Freizeitaktivitäten, Fahrten zu Auswärtsspielen und Trainingslagern erfolgt durch transparente Informationen zum Ablauf an alle beteiligten.
  • Die Umgangsformen im Verein sind geprägt von gegenseitigem Respekt und einer angemessenen Sprache. Das gilt zwischen Erwachsenen zu Kindern und Jugendlichen und umgekehrt, genauso wie für Kinder und Jugendliche untereinander.
Der Vorstand nimmt Beschwerden ernst, behandelt sie seriös und verpflichtet sich zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Notwendige Interventionen und Maßregelungen werden konsequent umgesetzt. Diese Maßnahmen können bis zum Ausschluss aus dem Verein führen (§4 der Satzung des TSV Zollhaus Kamsdorf e.V.)

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